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Hubert Kleff

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Der nordrhein-westfälische Landtag

Aufgaben des Landtags

Die wichtigsten Aufgaben des Landtages sind:

- die Gesetzgebung

- die Wahl anderer Verfassungsorgane

- das Etatrecht; mit der Verabschiedung des Landeshaushaltes beschließt der Landtag über

   Einnahmen und Ausgaben des Landes

- die Kontrolle der vollziehenden Gewalt (Regierung und Verwaltung)

- die Öffentlichkeitsfunktion

 

(Quelle: www.landtag.nrw.de)

   

Das Wahlsystem

Gewählt wird in Nordrhein-Westfalen nach einem Mischsystem aus Mehrheitswahl und Verhältniswahl. Für die Zusammensetzung des Landtags ist das Verhältnis der für die verschiedenen Parteien abgegebenen Stimmen ausschlaggebend. NRW ist in 128 Wahlkreise mit etwa gleich großer Bevölkerungszahl aufgeteilt. Von den in einem Wahlkreis Kandidierenden - sie werden fast immer von ihren Parteien nominiert - kommt der oder die mit den meisten Wählerstimmen (Mehrheitswahl) für die Dauer einer Wahlperiode "direkt" in den Landtag. Damit sind von den gesetzlich vorgesehenen 181 Sitzen des Landesparlaments bereits 128 besetzt. Die restlichen 53 (oder mehr) Abgeordneten werden über Landesreservelisten in den Landtag gewählt. Stehen einer Partei nach dem Gesamtwahlergebnis mehr Sitze im Landtag zu, als sie "direkt" in den Wahlkreisen erringen konnte, besetzt sie die ihnen zukommende Zahl der Restplätze mit ihren Listenkandidaten (Verhältniswahl). Erst dadurch erhalten kleinere Parteien, die in keinem Wahlkreis die Mehrheit erringen konnten die Möglichkeit, Abgeordnete in den Landtag zu entsenden.

Erhält eine Partei in den Wahlkreisen mehr Sitze, als ihr unter Zugrundelegung einer verhältnismäßigen Verteilung der grundsätzlichen 181 Landtagssitze nach der Stimmenzahl zustehen (sog. Überhangmandate), so wird die Anzahl der Mandate so weit erhöht, dass - unter Aufrechterhaltung einer ungeraden Gesamtzahl - auch die übrigen Parteien eine ihrem Stimmenanteil entsprechende Relation von Mandaten erreichen, wie sie die durch Mehrsitze erfolgreichste Partei erzielt hat (sog. Ausgleichsmandate). Parteien, die bei einer Landtagswahl weniger als 5 Prozent der Gesamtstimmenzahl erreichen, dürfen keine Abgeordneten in den Landtag schicken (Fünf-Prozent-Klausel). Diese Klausel wurde eingeführt, um die Gefahr der Zersplitterung, die das Verhältniswahlrecht in sich birgt, zu vermeiden.

Ab 2010 wählt man nicht mehr einen Kandidaten und dessen Partei zugleich. Denn mit der Wahl zum Landtag 2010 hat jeder Wahlberechtigte - wie bei der Bundestagswahl - zwei Stimmen, die er einem Kandidaten bzw. einer Kandidatin aus seinem Wahlkreis und einer Partei unabhängig voneinander geben kann.

 

(Quelle: www.landtag.nrw.de)

   

Der Landtag Nordrhein-Westfalen

Der Landtag besteht aus den von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern Nordrhein-Westfalens gewählten Abgeordneten. Er repräsentiert das Gesamtvolk des Landes. In NRW wird er alle fünf Jahre in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl gewählt.

Wahlberechtigt (aktives Wahlrecht) ist, wer volljährig ist, das ist man mit 18 Jahren, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und seit wenigstens 16 Tagen in Nordrhein-Westfalen wohnt.

Für das passive Wahlrecht gelten die gleichen Bedingungen. Also: Wer wahlberechtigt ist, ist auch wählbar und hat damit das Recht, sich um einen Sitz im Landtag Nordrhein-Westfalen zu bewerben. Ausnahme: Wer sich zur Wahl stellt, muss mindestens seit drei Monaten in Nordrhein-Westfalen wohnen.

 

(Quelle: www.landtag.nrw.de)

   

Das Land Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen ist ein junges Land. Es ist durch eine Verordnung der britischen Militärregierung vom 23. August 1946 aus dem nördlichen Teil der preußischen Rheinprovinz und der preußischen Provinz Westfalen entstanden. Ein halbes Jahr später kam das Land Lippe-Detmold hinzu. Das Wappen Nordrhein-Westfalens nimmt Bezug auf die drei Landesteile und deutet die Vielfalt des Landes an: Für das Rheinland der Strom, für Westfalen das Ross und für den Landesteil Lippe die Rose. Im Jahre 1949 wurde Nordrhein-Westfalen Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland.

Es ist heute eines von 16 Ländern der Bundesrepublik Deutschland mit einer eigenen Landesverfassung, einer demokratisch gewählten Volksvertretung, dem Landtag NRW, einer Landesregierung und einem Verfassungsgerichtshof. Darin zeigt sich ein fundamentales Wesensmerkmal unserer Demokratie: die Trennung der Gewalten in gesetzgebende, vollziehende und rechtsprechende Gewalt. Die nordrhein-westfälische Verfassung legt eindeutig fest, dass die Gesetzgebung dem Volk und der Volksvertretung zusteht, dass die Verwaltung in den Händen der Landesregierung, der Gemeinden und der Gemeindeverbände liegt und dass die Rechtsprechung durch unabhängige Richter ausgeübt wird. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland regelt die Zuständigkeiten in der Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern.

Nordrhein-Westfalen ist in die fünf Regierungsbezirke Düsseldorf, Köln, Münster, Detmold und Arnsberg unterteilt. Es gibt 31 Kreise mit 373 Gemeinden und 23 kreisfreie Städte. 30 Städte haben über 100.000 Einwohner. Die Landeshauptstadt ist Düsseldorf.

Nordrhein-Westfalen ist mit 18 Millionen Einwohnern, Deutschen und Ausländern, das bevölkerungsreichste und am dichtesten besiedelte Land der Bundesrepublik. 52 Prozent der Bevölkerung sind weiblichen, 48 Prozent männlichen Geschlechts. Die Fläche des Landes beträgt 34.068 qkm; 55 Prozent davon werden landwirtschaftlich genutzt, 25 Prozent sind mit Wald bedeckt. Zwei Drittel der Fläche - der Niederrhein und die Westfälische Bucht - sind Tiefland, ein Drittel Gebirgsland: Eifel, Hohes Venn, Sauerland, Bergisches Land, Siegerland, Teutoburger Wald, Egge, Weserbergland. Diese knappen Hinweise verdeutlichen schon, dass es falsch ist, NRW nur mit seinem industriellen Ballungsraum gleichzusetzen. Das Land verfügt über viele landschaftliche Schönheiten und Reize sowie über einen bemerkenswerten Reichtum an Kulturdenkmalen. Die Kulturlandschaft Nordrhein-Westfalens mit ihrem dichten Netz von renommierten Theatern, Opernhäusern, Kleinkunstbühnen und Museen genießt internationalen Ruf.

Noch immer ist NRW das größte und stärkste industrielle Ballungsgebiet der Bundesrepublik. Seine Wirtschaft ist in hohem Maße exportorientiert. Bei vielen Menschen ist das Bild Nordrhein-Westfalens noch immer durch Kohle und Stahl, durch Zechen und Fördertürme geprägt. Aber bei aller Bedeutung, die diese Schwerindustrien nach wie vor besitzen, sind heute Dienstleistungen aller Art, Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Technologiezentren entscheidend an der Gestaltung der wirtschaftlichen Zukunft beteiligt. Maschinenbau, chemische Industrie, Lebensmittelindustrie, Fahrzeugbau, Elektroindustrie und Medienindustrie sind weitere Sektoren, die Nordrhein-Westfalen heute prägen. Nordrhein-Westfalen erhält sich seine Leistungskraft durch einen stetigen schwierigen, aber sozialverträglichen Prozess des strukturellen Wandels.

 

(Quelle: www.landtag.nrw.de)

   
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