Gesundheitspolitik
Gesundheitspolitik
Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts!
Soziale Sicherung gründet auf Eigenverantwortung und Solidarität.
Das Gesundheitssystem muss gewährleisten, dass jeder die medizinische Versorgung erhält, die er braucht. Der medizinische Fortschritt eröffnet immer neue Heilungschancen. Zugleich übt er – wie auch die demografische Entwicklung – Druck auf die Finanzierung des Gesundheitswesens aus. Überkapazitäten bei den Gesundheitsangeboten verstärken diesen Druck. Wirtschaftlichkeit ist in der gesetzlichen Krankenversicherung geboten, um die Beitragszahler – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – nicht zu überfordern und dennoch eine ausreichende und zweckmäßige medizinische Versorgung zu garantieren.
Der eigenverantwortliche Umgang des Menschen mit seiner Gesundheit verpflichtet zur Vorsorge und zu einer gesundheitsbewusster Lebensweise. Eigenverantwortung kann nicht durch die solidarische Krankenversicherung ersetzt werden.
Gesundheitspolitik muss sich – wie die medizinische Versorgung eines Kranken – an den Erfordernissen der Menschen ausrichten. Wir wollen eine aktive Politik der Prävention und wir wollen, dass sich jeder, der krank wird, ohne Unterschied auf die bestmögliche medizinische Hilfe verlassen kann.
Gesundheitspolitik kann nicht allein von wirtschaftlichen Betrachtungen bestimmt werden. Das schließt einen fairen Wettbewerb unter den verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen nicht aus, soweit er zur verbesserten Erfüllung der Patientenbedürfnisse und zu einer hohen Versorgungsqualität beiträgt.
Stationäre Versorgung
- Die Menschen in den ländlichen Räumen müssen sich auf eine wohnortnahe, angemessene und bedarfsgerechte stationäre Versorgung verlassen können. Die Praxis zeigt, dass bei der Auswahl eines Krankenhauses die Qualität der Versorgung eine immer größere Rolle spielt.
- Ein möglicher Weg zu mehr Qualität ist u.a. die Spezialisierung und die Zusammenarbeit – bis hin zur Fusion – von Krankenhäusern. Auch die Tele-Medizin kann gerade bei kleineren Krankenhäusern existenzsichernd sein.
- Wir müssen uns auf kürzer werdende Liegezeiten in Krankenhäusern einstellen. Dies erfordert ein noch stärkeres Vernetzen von ambulanter und stationärer Versorgung.
- Die Angebote eines Krankenhauses müssen auch dann für den ambulanten Bereich zur Verfügung stehen, wenn hier eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung, zum Beispiel wegen fehlender Ärzte, nicht sichergestellt werden kann. Das von der CDU/FDP-Bundesregierung auf den Weg gebrachte und am 01.01.2012 in Kraft getretene Versorgungsgesetz hat entsprechende Möglichkeiten geschaffen.
- Der Einsatz von Technik und die Vernetzung müssen den Menschen dienen und dürfen nicht zur „Entmenschlichung“ im Krankenhaus führen.
Palliativmedizin und Hospize
- Palliativmedizin ist die aktive umfassende Behandlung von Patienten mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung, die weit fortgeschritten ist und eine Heilung nicht mehr erwarten lässt.
- Der Tod gehört zum Leben. Sterben darf kein Tabuthema sein.
- Die Alterung unserer Gesellschaft, veränderte Familienstrukturen, Angst vor einem langen, schmerzvollen und einsamen Lebensende, die Angst, anderen zu Last zu fallen und die Furcht vor der modernen Apparatemedizin sind Gründe genug verstärkt über „menschenwürdiges Sterben“ zu diskutieren. Sterben in Würde ist ein hoch komplexes Thema.
- Um die Last einer schweren Entscheidung von den Schultern unserer Nächsten zu nehmen, besteht die Möglichkeit, mit einer Patientenverfügung erkennbar zu machen, wie wir behandelt werden wollen, wenn wir nicht mehr fähig sind uns selbst mitzuteilen.
Ärztliche Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen
- War vor einigen Jahren ausschließlich in ländlichen Regionen vom Ärztemangel die Rede, können heute auch in manchen städtischen Gebieten ärztliche Stellen nicht mehr besetzt werden. Besondere Sorge bereitet die haus- und fachärztliche Versorgung. Es gibt allerdings eine höchst ungleiche regionale und lokale Verteilung der Arztpraxen.
- Die Ursachen sind vielschichtig. Die medizinische und pflegerische Versorgung gerät als Folge der demografischen Entwicklung von zwei Seiten unter Druck:
1. Bei abnehmender Bevölkerung, bedingt durch niedrige Geburtenrate, nimmt das Potential für Nachwuchs bei Ärzten und Pflegepersonal ab.
2. Aufgrund einer wachsenden Zahl alter Menschen steigt der Bedarf an medizinischen Leistungen.
- Da die Ursachen vielschichtig sind, ist es erforderlich, zeitnah ein Bündel sachgerechter Maßnahmen zu ergreifen, um die Patientenversorgung auf dem heutigen Niveau zu sichern.
- Für die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung sind die Kassenärztlichen Vereinigungen zuständig. Die Rahmenbedingungen hat die Politik zu schaffen.
- Die damalige CDU/FDP-geführte Landesregierung hat in der vergangenen Wahlperiode ein Aktionsprogramm zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung verabschiedet.
- Die CDU/FDP geführte Bundesregierung hat zum 01.01.2012 das Versorgungsgesetz in Kraft gesetzt. Es beinhaltet ein Reihe von Maßnahmen, die den Folgen des Ärztemangels frühzeitig und nachhaltig begegnen.
Organspende
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Das Leben ist unser wertvollstes Geschenk. Durch eine Organspende kann man neues Leben schenken. Das Thema Organspende geht uns alle an. Jeder in in die Situation kommen, dass nur noch ein Spendeorgan das eigene Leben retten kann. Organspende ist ein Zeichen der Solidarität und der Nächstenliebe. Wir sollten unseren Angehörigen die Entscheidung abnehmen und mit einem Organspendeausweis unser "Ja fürs Leben" erklären.
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1.000 Menschen könnten jährlich gerettet werden. Dass alle im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien sich auf eine freiwillige Entscheidungslösung verständigt haben, ist ein Beweis für eine funktionierende menschliche Demokratie und wird von der CDU-Landtagsfraktion ausdrücklich begrüßt. Es kommt jetzt darauf an, dass alle Beteiligten, Deutsche Stiftung Organtransplantation, Krankenkassen, Krankenhäuser und die poltiisch Verantwortlichen die Bürgerinnen und Bürger verantwortungsbewusst aufklären.